Antrag zur Sache - Erwerb Jugendheim

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Folgenden Antrag zur Sache wird die BVK-Fraktion in der kommenden Ratssitzung am 12. Juli 2018 stellen. Vorab haben die anderen Fraktionen und die Verwaltung den Antrag zur Kentniss erhalten.

Antrag zur Sache TOP 5:

Änderung der Beschlussvorlage

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Möcking,

hiermit beantragt die BVK-Fraktion die Änderung der Beschlussvorlage zu oben genannten Tagesordnungspunkt Erwerb des Jugendheims.

Streichung Teil Satz eins: “Rat beschließt Erwerb des Aldekerker Jugendheims und beauftragt den Bürgermeister mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes.”
Ersetzen durch “Der Rat beauftragt den Bürgermeister mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes für das Aldekerker Jugendheim.”

Die BVK bittet gem. §24 Abs. g) der Geschäftsordnung des Rates die wortwörtliche Aufnahme des nachfolgenden Textes in die Niederschrift der Sitzung:

Textanfang >

Die BVK-Fraktion möchte nochmals klarstellen, dass sie nicht grundsätzlich gegen einen Erwerb des Jugendheims eingestellt ist. Die Attraktivität der zentralen Lage steht außer Zweifel. Die bisher vorgelegten Sachinformationen sind auf Basis der Begründung der Gemeindeverwaltung für eine Entscheidung zum Erwerb des Objektes unseres Erachtens nicht ausreichend.

Es wurde bisher in Bezug auf ein Migrationszentrum kein nachvollziehbares Nutzungskonzept der Gemeinde (Bedarf m² bzw. Räume, zeitlicher Nutzungsrahmen nach derzeitigem Stand) sondern nur eine vage Vorstellung zur gemeindlichen Nutzung mitgeteilt. Siehe hierzu:
- 3. Auflistungspunkt der Beschlussvorlage S.1;
- S.4 Absatz 3 Zitat: „eröffnen eine Vielzahl von Nutzungsmöglichkeiten und sind auch für Angebote der Begegnung mit Migranten sehr gut geeignet. …“
- S4. Abs. 5 komplett
- S4. Abs. 7 komplett

Ferner fehlen entsprechende Alternativvorschläge wie z.B. eine Anmietung von entsprechenden Räumlichkeiten für den derzeitigen Bedarf.

Bei einer Betrachtung nur bezogen auf eine Umlage der Betriebskosten würden rd. 2.000,- €/Mon. Kosten für das Migrationszentrum entstehen. Ferner sind die Kosten für Ankauf und Umbau (Abschreibung) und mittelfristige anstehende Instandsetzungskosten (Bj. 19XX) hinzuzuaddieren.

Der auf S. 4 Abs. 8 aufgeführte Hinweis zu einer etwaigen angemessenen Beteiligung der Kirchengemeinde an den Betriebskosten ist schwammig (noch festzulegender Betrag).

Auf Grundlage der vorliegenden Informationen könnte sogar ein bedarfsgerechter Neubau wirtschaftlich sinnvoller sein. (Ähnlich dem Beschluss der Kirchengemeinde zu einem Neubau)

Dementsprechend sollte aus unserer Sicht ein Schritt nach dem anderen durchgeführt werden:

  • Realen Bedarf nach jetzigem Stand vorlegen > Nutzungskonzept Gemeinde fehlt
  • Kaufvertragsentwurf erarbeiten und Rat vorlegen
  • Parallel Kostenermittlung vervollständigen (Ankauf / Umbau weitgehend erledigt)
    Belastung aus Abschreibung u. Summe etwaiger Fördermittel fehlen)
  • Entscheidung Rat über Erwerb

Mit Blick auf die erheblichen Kostensteigerungen im Bereich des Schulneu- und -erweiterungsbaus sehen wir zusätzliche dauernde Belastungen der Gemeinde grundsätzlich kritisch.

Wir lehnen daher eine weitere vorschnelle Grundsatzentscheidung m Erwerb ab und schlagen daher erst eine Klärung der wesentlichen Rahmendaten vor einer finalen Entscheidung vor. Gemäß den vorgenannten Punkten würde das Verfahren zum Erwerb dennoch weiter vorangetrieben.

< Textende für Protokoll

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