Antrag Prüfung einer Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung

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Antrag Prüfung einer Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung

Sehr geehrter Herr Möcking,

die BVK-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des zuständigen Fachausschusses/Rates aufzunehmen.

Antrag:

Die Bürgervereinigung Kerken beantragt, die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit den umliegenden Kommunen im Bereich der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung zu prüfen und entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt 2025 einzuplanen.

Das Ziel des Antrags ist es, die Verkehrssicherheit in den Kommunen durch eine intensivere Überwachung der Geschwindigkeitsvorgaben zu erhöhen und gleichzeitig die finanziellen und administrativen Ressourcen durch eine interkommunale Kooperation zu optimieren.

Begründung:

Im Rahmen der Bemühungen um mehr Verkehrssicherheit und die Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsregelungen sind effektive Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung notwendig. Eine interkommunale Zusammenarbeit könnte dabei zu einer effizienteren Nutzung vorhandener Ressourcen führen und eine höhere Abdeckung von Gefahrenstellen ermöglichen.

Der Kreis Kleve hat vor einigen Wochen den Kommunen freigestellt, die Geschwindigkeitsmessungen in den Städten und Gemeinden des Kreises selbstständig durchzuführen. Einige Kommunen haben dieses Thema bereits in Angriff genommen. So wird z. B. derzeit in Kalkar über die Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in Zusammenarbeit mit anliegenden Kommunen diskutiert, in denen das Thema ebenfalls von hoher Relevanz ist. Eine Kooperation ermöglicht es, gemeinsame Lösungen zu finden, Synergieeffekte zu nutzen und damit sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr als auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu fördern.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Kerken beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit den umliegenden Kommunen über eine mögliche interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung aufzunehmen und dem Rat die Ergebnisse zur weiteren Beratung und Entscheidung vorzulegen. Ein entsprechender Haushaltsansatz wird unter Vorbehalt im Haushaltsentwurf 2025 eingeplant.

Foto: Pixabay

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