Antrag: Keine Erhöhung der Grundsteuer A und B in Kerken für 2022

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Antrag - Keine Erhöhung der Grundsteuer A in Kerken für 2022

Die BVK Fraktion beantragt das die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2022 nicht erhöht
wird.

Begründung:
 
Aufgrund der hohen Haushaltsrücklage und der steigenden Belastung der Bürgerinnen und
Bürger (bei der Grundsteuer A vorwiegend Landwirte) unter anderem durch die
Coronapandemie sehen wir keinen Grund für eine Grundsteuererhöhung A für das
kommende Haushaltsjahr.

Antrag - Keine Erhöhung der Grundsteuer B in Kerken für 2022

Die BVK Fraktion beantragt das die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2022 nicht erhöht
wird.

Begründung:

Aufgrund der hohen Haushaltsrücklage und der steigenden Belastung der Bürgerinnen und
Bürger unter anderem durch die Coronapandemie sehen wir keinen Grund für eine
Grundsteuererhöhung für das kommende Haushaltsjahr.

Foto: Pixabay

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