Antrag Erhöhung der Anzahl der benötigten Stellplätze (z.B. PKW) bei Bauvorhaben

von

In der kommenden Bauausschusssitzung am 30.10.2018 wird über unseren Antrag die Anzahl der Stellplätze für Bauvorhaben zu erhöhen.

Die Verwaltung schlägt vor unseren Antrag abzulehnen, weil es zur Zeit keine Stellplatzsatzung in Kerken gibt. Es soll aber eine Stellplatz ausgearbeitet und dem Rat vorgelegt werden.

Wir halten weiterhin an unserer Forderung fest, das bei neuen Bauvorhaben und Baugebieten pro Wohneinheit vorzuschreiben ist. Mittlerweile gibt es in vielen Haushalten 2 PKW´s. Daher wird gerade im Innenbereich der Dorfkerne und in den Wohngebieten der öffentliche Parkraum knapp.

Die Beschlussvorlage mit Anhängen finden Sie unten im Anhang.

 

Hier nochmal unser Antrag:

Die BVK-Fraktion beantragt die Erhöhung der Anzahl der benötigten Stellplätze (z.B. PKW) bei Bauvorhaben.

Immer wieder kommt es zu Problemen, weil es zu wenige Parkplätze gibt. Heutzutage hat fast jeder Haushalt zwei PKW´s. Trotzdem müssen bei Bauvorhaben in Kerken meist nur 1 Stellplatz je Wohneinheit nachgewiesen weden. Dies führt dazu, dass es besonders in den Ortskernen an öffentlichen Parkplätzen mangelt.

Dem möchte die BVK-Fraktion mit einer Änderung der Satzung für Kerken entgegenwirken.

Hier der komplette Antrag:

Die BVK Fraktion beantragt, folgende Punkte auf die Tagesordnung (TOP) der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 30.10.2018 aufzunehmen.

Antrag:

Kommt es im Rahmen von Bauvorhaben und Baugenehmigungen zu neuen Wohneinheiten und/oder Neubaugebieten, fordern wir die Erhöhung der nötigen Stellplätze im Rahmen der Baugenehmigung von derzeit 1 auf mindestens 2 zu erhöhen.
Die Verwaltung soll, wie bereits in der Ausschusssitzung angedeutet, eine rechtssichere Satzung erarbeiten und vorlegen, wie zukünftig im Rahmen von Baugenehmigungen verfahren werden kann.

Begründung:

Verweis auf die Niederschrift des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses vom 11.09.2018 Tagesordnungspunkt 4:

Zitat: „Herr Arnolds erläutert, dass bezüglich der Stellplatzzahl die Gemeinde die Möglichkeit hat, per Satzung festzulegen, wie viele Stellplätze verwirklicht werden sollen.“

Wir möchten, dass eine rechtskräftige Änderung der derzeitigen Satzung schnellstmöglich umgesetzt wird, damit die neue Satzung für anstehende und kommende Bauvorhaben angewendet werden kann.

Zurück