Änderungen zum Antrag Aussetzung des Vollzuges der Satzung für Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG
von Patricia Gerlings-Hellmanns
Ehem. Antrag: Aussetzung des Vollzuges der Satzung für Straßenbaubeiträge
nach § 8 KAG NRW
Sehr geehrter Herr Möcking,
bezugnehmend auf unsere Randdiskussion zu den Haushaltsberatungen und der durch uns organisierten Infoveranstaltung mit dem Bund der Steuerzahler und den Freien Wählern NRW stellen wir fest, dass unser Antrag missverständlich formuliert ist.
Intention des Antrages war stets und ist noch immer, die derzeit laufende politische Erörterung zum Thema „Abschaffung des Straßenbaubeitrags“ im Landtag abzuwarten, bevor neue Bescheide herausgeschickt werden. Eine Aushebelung gesetzlicher Regelungen war damit nicht gemeint.
Parallel zu den Diskussionen auf Ebene des Landtags laufen derzeit die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler sowie die Online-Petition der Freien Wähler NRW zur Abschaffung des Straßenbaubeitrags gem. § 8 KAG NRW, die in absehbarer Zeit ihr Quorum erreichen werden. Wir gehen davon aus, dass beide Initiativen einschließlich der Erörterung der vorgenannten Anträge voraussichtlich im I. Quartal 2019 im Landtag diskutiert werden.
Wir bitten Sie daher, unseren Antrag wie folgt zu ändern:
Die BVK beantragt:
- Die herangezogenen Beitragspflichtigen werden von der Verwaltung durch ein dem Bescheid beiliegendes Informationsblatt auf die Rechtsmittel hingewiesen, um die Verfahren im Sinne der Bürger „offen zu halten“ und eine Rückabwicklung bei Kompensation des Einnahmeausfalls durchs Land zu ermöglichen.
- Der Gemeinderat beschließt eine Resolution nach dem Vorbild der Stadt Bad Berleburg im Kreis Siegen-Wittgenstein.
Begründung:
Auch in unserer Gemeinde werden für die Erneuerung von Straßen, die über die Sanierung hinausgehen, von Anliegern Straßenausbaubeiträge erhoben. In Bayern wurde diese Regelung in diesem Jahr durch den dortigen Landtag abgeschafft. Auch in einigen anderen Bundesländern werden keine derartigen Abgaben erhoben bzw. werden sie aktuell abgeschafft.
Derzeit gibt es folgende Petition der „Freien Wähler“:
https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-von-strassenausbaubeitraegen-in-nordrhein-westfalen . Der Bund der Steuerzahler NRW fordert in seiner Pressemitteilung vom 27. August 2018 die Abschaffung der Abgabe. (https://www.steuerzahler-nrw.de/Strassenbaubeitraege-in-NRW-abschaffen/96170c108398i1p65/index.html) und hat die Volksinitiative Straßenbaubeitrag abschaffen beim NRW-Landtag angemeldet. Wir hören und lesen davon beinahe täglich. Auch die Delegiertenversammlung der CDU Mittelstandsvereinigung hat sich gegen die Erhebung ausgesprochen.
In NRW ist der Bürgerwille zur Abschaffung des Straßenbaubeitrags deutlich wahrzunehmen. Viele Kommunalpolitiker im Land sehen das – parteiübergreifend – genauso. Diese Abgabe hat ihre Berechtigung verloren und damit ausgedient.
Konkret zu unseren Teilanträgen möchten wir zur Vermeidung von Missverständnissen festhalten:
Der Versand der Beitragsbescheide soll in den Fällen unverzüglich erfolgen, in denen eine Verjährung und damit, wegen des heute gültigen Rechts, ein Schaden für die Gemeinde droht. Die Betroffenen sollen proaktiv auf die Rechtsmittel mit der Begründung hingewiesen werden, dass auf Landesebene ein Gesetzgebungsverfahren zur Reform des KAG NRW angestoßen wurde. Dadurch werden die Bescheide nicht bestandskräftig. Eine Freistellung von der Zahlungspflicht ist damit für die Betroffenen freilich nicht verbunden. Sie müssten fristgerecht zahlen bzw. eine Stundung beantragen. Bei einer Reform mit Kompensation des gemeindlichen Einnahmeausfalls durch das Land bleibt bei diesem Vorschlag eine bürgerfreundliche Rückzahlung von der Gemeindekasse an den Bürger eröffnet.
Die Resolution zur Abschaffung des Straßenbaubeitrags aus der Stadt Bad Berleburg, sog. Flächengemeinde im Kreis Siegen-Wittgenstein, ist beispielhaft und soll in weiten Teil übernommen werden. Wir appellieren an Sie und alle Ratsmitglieder, sich fraktionsübergreifend einer an die Landesregierung zu richtenden Resolution anzuschließen, gerne ergänzende Formulierungsvorschläge zu machen und in Ihren Orts- und Kreisvereinigungen um Unterstützung dafür zu werben.
Pressemitteilung der Rheinischen Post vom 05.12.2018