Anfrage Altlasten Alsters Kull

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Die Fraktion hat am 24.05.2016 eine Anfrage zum Thema Altlasten "Alsters Kull" gestellt:

  1. Ab wann wurde die ursprüngliche Sandkuhle zur Mülldeponie?
  2. Wie tief war die ursprüngliche Sandkuhle?
  3. Welchen Durchmesser hatte die Sandkuhle?
  4. Waren die Grundstücksflächen Flur 13, Flurstück 40 und 41, in der Vergangenheit im Eigentum der Gemeinde Kerken?
  5. Wenn JA, wann sind diese Grundstück in Privateigentum übergegangen?
  6. In welchem Jahr wurde die Mülldeponie verschlossen/geschlossen?
  7. Durch wen wurde die Mülldeponie geschlossen? Gab es eine Anordnung des Kreises Kleve?
  8. Wie hoch/stark ist die Deckschicht mit der die Mülldeponie von oben verschlossen wurde?
  9. Liegt der Verwaltung zu den Grundstücken ein aktuelles Bodengutachten vor?
  10. Liegt der Verwaltung zu den Grundstücken eine Bodenbelastungskarte vor?
  11. Liegt der Verwaltung zu den Grundstücken eine aktuelle Grundwasserbelastung/Messung/Analyse vor?
  12. Wie hoch ist der Grundwasserpegel vor Ort um die Mülldeponie?
  13. Gibt es Unterlagen darüber, was genau dort entsorgt wurde?
  14. Das Bodenschutzgesetz sieht eine zwingende Sanierung von Altlasten im Grund und Boden vor. Wer trägt die Kosten für die Altlastensanierung gemäß Landesbodenschutzgesetz NRW?
  15. Ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve vollumfänglich darüber informiert?
  16. Wann wurde laut Vorlage 222/2014-2020 die Grundstücksfläche, im Rahmen einer Tauschfläche, in landwirtschaftliche Fläche, umgewandelt? Gibt es dazu einen Ratsbeschluss?
  17. Als „was“ war die Fläche vor der Umwandlung deklariert?
  18. Was wurde in den letzten 20 Jahren zur Grundstücksfläche „Alsters Kull“ in den Ausschüssen und dem Rat der Gemeinde Kerken besprochen und beschlossen?

Es berichtete für Sie: Die BVK Fraktion
24. Mai 2016

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