Anfrage Altlasten Alsters Kull
von Patricia Gerlings-Hellmanns
Die Fraktion hat am 24.05.2016 eine Anfrage zum Thema Altlasten "Alsters Kull" gestellt:
- Ab wann wurde die ursprüngliche Sandkuhle zur Mülldeponie?
- Wie tief war die ursprüngliche Sandkuhle?
- Welchen Durchmesser hatte die Sandkuhle?
- Waren die Grundstücksflächen Flur 13, Flurstück 40 und 41, in der Vergangenheit im Eigentum der Gemeinde Kerken?
- Wenn JA, wann sind diese Grundstück in Privateigentum übergegangen?
- In welchem Jahr wurde die Mülldeponie verschlossen/geschlossen?
- Durch wen wurde die Mülldeponie geschlossen? Gab es eine Anordnung des Kreises Kleve?
- Wie hoch/stark ist die Deckschicht mit der die Mülldeponie von oben verschlossen wurde?
- Liegt der Verwaltung zu den Grundstücken ein aktuelles Bodengutachten vor?
- Liegt der Verwaltung zu den Grundstücken eine Bodenbelastungskarte vor?
- Liegt der Verwaltung zu den Grundstücken eine aktuelle Grundwasserbelastung/Messung/Analyse vor?
- Wie hoch ist der Grundwasserpegel vor Ort um die Mülldeponie?
- Gibt es Unterlagen darüber, was genau dort entsorgt wurde?
- Das Bodenschutzgesetz sieht eine zwingende Sanierung von Altlasten im Grund und Boden vor. Wer trägt die Kosten für die Altlastensanierung gemäß Landesbodenschutzgesetz NRW?
- Ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve vollumfänglich darüber informiert?
- Wann wurde laut Vorlage 222/2014-2020 die Grundstücksfläche, im Rahmen einer Tauschfläche, in landwirtschaftliche Fläche, umgewandelt? Gibt es dazu einen Ratsbeschluss?
- Als „was“ war die Fläche vor der Umwandlung deklariert?
- Was wurde in den letzten 20 Jahren zur Grundstücksfläche „Alsters Kull“ in den Ausschüssen und dem Rat der Gemeinde Kerken besprochen und beschlossen?
Es berichtete für Sie: Die BVK Fraktion
24. Mai 2016