Anfrage Kastrations- und Kennzeichungspflicht von Katzen im Kreis Kleve
von Patricia Gerlings-Hellmanns
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
seit dem 01.10.2019 besteht im Kreis Kleve eine Kastrationspflicht und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen.
Auch die Übergangsfrist ist zeitnah abgelaufen.
Hierzu hat die BVK-Fraktion folgende Fragen:
1. Wer ist in der Gemeinde Kerken für die Kontrolle und Durchführung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht zuständig?
2. Wie sieht die praktische Umsetzung aus?
3. Wer trägt die Kosten, wenn keine Halter nachgewiesen werden können?
4. Was passiert mit in Obhut genommen Tieren nach der Kastration?
5. Gibt es einen Haushaltsansatz? Wenn ja, wo steht dieser im Haushalt und wie hoch ist dieser