Anfrage Absicherung der Kerkener Feuerwehrangehörigen

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BVK möchte wissen, ob die Feuerwehrleute im Schadensfall ausreichend abgesichert sind?

Dazu hat die BVK-Fraktion folgende Anfrage an die Verwaltung gestellt:

In einem TV-Bericht der ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 16.01.2018 um 21 Uhr, wurde über Unfälle von freiwilligen Feuerwehrleuten im Einsatz berichtet.

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/frontal-21-vom-16-januar-2018-100.html

Die BVK-Fraktion hat folgende Fragen zur Absicherung der Kerkener Feuerwehrleute im Schadensfall:

  • Wie sind die Mitglieder der Kerkener Feuerwehr im Schadensfall generell versichert?
  • Wie ist die Versorgung der Hinterbliebenen geregelt?
  • Wieviel Geld wird jährlich veranschlagt, wo steht dies im Haushalt 2018?
  • In dem o.g. Bericht wird auf einen neuen Sonderfond in Schleswig-Holstein „für nicht anerkannte Arbeitsunfälle“ hingewiesen. Ist der Verwaltung bekannt, ob es in NRW ebenfalls einen Sonderfond o. ä. gibt?
  • Wenn ja, bezahlt die Gemeinde Kerken bereits in einen Sonderfond o. ä. ein?
  • Wenn nein, welche Alternativen Absicherungsmöglichkeiten gibt es in Kerken/NRW?

Bisher ging die BVK Fraktion davon aus, dass alle Unfallschäden, die während eines Feuerwehreinsatzes erfolgen, abgesichert sind. Die Unfallkassen scheinen im Schadensfall aber zunächst Vorerkrankungen zu prüfen um Ansprüche auszuschließen.

Es berichtete für Sie: Die BVK Fraktion
28. Januar 2018

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